Neue Gesetze, klare Lösung: CWS2 macht Sie rechtskonform
| Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland zwei wichtige gesetzliche Vorgaben: Die Meldepflicht für Kassensysteme und die Pflicht zur E-Rechnung. Damit Sie rechtzeitig und vollständig rechtskonform bleiben, bietet Bizerba Ihnen mit dem CWS2 Warenwirtschaftssystem die passende Lösung mit attraktiven Angeboten.
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Ab 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt an- und abgemeldet werden.
- Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden und noch in Betrieb sind, müssen bis zum 31. Juli 2025 angemeldet werden.
- Kassen, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
- Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.
- Die Übermittlung ist ausschließlich elektronisch über „Mein Elster“ und/oder die ERiC-Schnittstelle möglich. Es gibt keine Formulare oder Vordrucke im PDF-Format.

Pflicht zur E-Rechnung
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, den Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung ermöglichen.
Die grundsätzliche Verpflichtung elektronische Rechnungen auszustellen, gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller für die Jahre 2025 bis 2027 eingeräumt.
Rechnungen an Endverbraucher sowie nicht innerdeutsche Umsätze sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen. Sollten Sie zukünftig elektronische Rechnungen an Endverbraucher (B2C) versenden wollen, bedarf es weiterhin deren Zustimmung.

2 Vorgaben, 1 Lösung
Mit dem neuen CWS2 Programmstand 2.20 erfüllen Sie problemlos und komfortabel beide gesetzlichen Vorgaben. Dieses Upgrade ist speziell auf die neuen Anforderungen für 2025 zugeschnitten und gewährleistet die vollständige Einhaltung der Meldepflicht für Kassensysteme sowie der E-Rechnungspflicht.
Ihre Vorteile
- Mit nur einem Upgrade erfüllen Sie beide neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2025
- Übermitteln Sie die notwendigen Kassendaten mit einem Klick über die Elster-Schnittstelle
- Versenden und archivieren Sie Ihre E-Rechnungen über die CWS2 Plattform
